Die Satzung der Erica und Bruno Peter Roelofs Stiftung bildet die rechtliche Grundlage für unser Handeln. Darin sind Zweck, Organe, Aufgaben und Entscheidungswege der Stiftung klar geregelt.
Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts unterliegt unser Handeln der Stiftungskontrolle des Landes Niedersachsen.